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Plakias 740 53, Kreta
Blumen in Chania

Bedingungen & Bedingungen

MIETVERTRAG

MOTO AUTO PLAKIAS vermietet hiermit ein Fahrzeug (inklusive etwaigem Ersatzfahrzeug) an den Mieter vorbehaltlich aller Geschäftsbedingungen auf der Titelseite und dieser Seite, und der Mieter stimmt ihnen in Anbetracht dessen als Kern der Vereinbarung zu.

1. LIEFERUNG und RÜCKGABE.

Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem Gesamtzustand und ohne erkennbare Mängel übergeben. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs kann nur vor Ort erfolgen, Datum und Uhrzeit, die im Mietvertrag angegeben sind. Die Lieferung des Fahrzeugs an einem anderen Ort, als im Mietvertrag vereinbart, wird in Rechnung gestellt 60 EURO. Es ist strengstens verboten, das Fahrzeug aus dem Gebiet der Insel KRETA zu transportieren, es sei denn, dies wurde vom Unternehmen genehmigt und im Mietvertrag vermerkt.

Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist zurückgibt (24 Std.) Ab dem im Mietvertrag vermerkten Lieferdatum bedeutet dies einen DIEBSTAHL des Fahrzeugs und der Mieter wird von der Polizei und dem Gesetz strafrechtlich verfolgt.

MOTO AUTO PLAKIAS behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit und ohne Aufforderung auf Kosten des Mieters zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug vertragswidrig genutzt wird.

2. SCHÄDEN usw.

Wenn der Mieter alle Bedingungen dieser Vereinbarung eingehalten hat, Ansonsten verzichtet MOTO AUTO PLAKIAS auf die Haftung des Mieters für direkte und zufällige Verluste oder Schäden durch Kollisionen, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung die Vollkaskoversicherung akzeptiert, indem er das Feld „Akzeptieren“ auf der Rückseite dieser Seite angibt. Wenn der Mieter die CDW nicht akzeptiert, seine Verantwortung bleibt bestehen.

3. GEBÜHREN

Der Mieter ist für den Ersatz zerstörter Reifen verantwortlich, Reparatur mechanischer Schäden und Abnutzungserscheinungen an der Fahrzeugkarosserie.

Das Benzin wird in jedem Fall vom Mieter bezahlt.

Für jede Lieferung des Fahrzeugs außerhalb des Firmensitzes fällt eine zusätzliche Gebühr an (Geldbetrag) Dies hängt von der Entfernung und der Lieferzeit ab.

4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Vom Mieter wird erwartet, dass er das Fahrzeug sorgfältig pflegt, um den mechanischen Zustand zu überprüfen, Öl, Wasser, Reifen usw. Eine Reparatur des Fahrzeugs durch den Mieter selbst oder eine andere vom Mieter beauftragte Partei ist ohne vorherige Zustimmung des Leasingunternehmens nicht gestattet.

Insbesondere, Fahrzeug darf nicht benutzt werden:

  1. Zum Transport von Personen oder Eigentum für b) Zum Antreiben oder Abschleppen eines Fahrzeugs, Anhänger oder ein anderes Objekt. C) Im Renntest oder Wettbewerb. D) Zur Untervermietung oder Weitergabe durch Penter an Dritte. e) Während der Mieter oder ein anderer berechtigter Fahrer des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss steht, schwindelerregende Drogen, Barditurate, oder eine andere Substanz, die sein Bewusstsein oder seine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.

5. VERLÄNGERUNG DER MIETZEIT

Wenn der Mieter die Mietdauer des Fahrzeugs verlängern möchte, er muss MOTO AUTO PLAKIAS kontaktieren 48 Stunden vor dem ersten Ablaufdatum der Miete, um die Genehmigung für die zusätzliche Mietdauer einzuholen, Andernfalls wird der Mieter zivil- und strafrechtlich für die illegale Nutzung und den illegalen Besitz des Fahrzeugs haftbar gemacht. Im Falle einer Verlängerung ist der Mieter an die von MOTO AUTO PLAKIAS vereinbarten Geschäftsbedingungen oder in Bezug auf ein anstelle des Fahrzeugs gemietetes Ersatzfahrzeug gebunden..

6. UNFÄLLE

Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Feuer, Diebstahl usw) Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Versicherungsvorschriften dringend einzuhalten, wie unten dargelegt:

  1. Kontaktieren Sie MOTO AUTO PLAKIAS umgehend telefonisch oder auf andere Weise
  2. Erhalten Sie Namen und Adressen von Augen
  3. Erkennen Sie Dritte nicht an
  4. Rufen Sie an
  5. Besorgen Sie sich alle relevanten Informationen von Dritten
  6. Vervollständige und singe einen Unfall
  7. Senden Sie alle anderen Dokumente oder Informationen im Zusammenhang mit dem Unfall an MOTO AUTO PLA-

7. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN & BEDINGUNGEN

Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung mit Berücksichtigung der Ausnahmen (Vollkaskoversicherung – C.D.W.) Abdeckungen:

  1. Dritte Seite (persönliche Haftung) bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1,300,000.
  2. Sachschäden bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1,300,000.
  3. Sachschäden, die durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht werden, bis zu EUR 000.
  4. Rechtsschutz bis EUR 000.
  5. Persönliche Unfallversicherungsgrenze für den Fahrer bis zu EUR 12,000.
  6. Versicherung für die Fenster, Räder, Reifen, und Schäden unter der
  7. Feuer und Diebstahl
  8. 24-Stundenbetreuung am Unfallort in
  9. 24-Stunde Pannenhilfe in

8. VERSCHIEDENES

Das Fahrzeug ist Eigentum von MOTO AUTO PLAKIAS. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Mietvertrag. Der Mieter ist zu keinem Zweck der Vertreter des Vermieters. Der Mieter erkennt an, dass er keine anderen als die in dieser Vereinbarung genannten Rechte erwirbt. Alle zusätzlich berechtigten Fahrer haften im Rahmen dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch mit dem Mieter.

Fahrervoraussetzungen: 21 Jahre und älter, im Besitz eines Führerscheins für mindestens 1 Jahr. Treiber(S): NUR registrierte Kunden, die im Mietvertrag aufgeführt sind, dürfen das Fahrzeug fahren.

Offroad (abseits des Asphalts) es besteht kein Versicherungsschutz, Daher werden alle Schäden am Fahrzeug oder zusätzliche Kosten, die Sie und das Fahrzeug betreffen, vom Mieter übernommen.

Balos Beach ist tabu und verstößt gegen unsere Nutzungsbedingungen für Autos. Die Fahrzeuge können über GPS-Tracker getrackt werden oder auch nicht.

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